Spenden werden von uns satzungsgerecht und zeitnah innerhalb eines bestimmten Zeitraums für unsere gemeinnützigen Projekte eingesetzt. Die Stiftung Jugendfußball vertritt dabei gemeinnützige Zwecke im Bereich Forschung, Wissenschaft, Erziehung und Bildung im Sinne des §52 Abs. 2 Nr 1 der Abgabenordnung. Die Spenden sind somit auch nach Einkommensteuerdurchführungsverordnung (§ 48 Abs. 2) voll abzugsfähig und steuerbegünstigt. Ihre Spende setzen wir zu 100% für unsere Projekte ein. Eine sparsame, durchschaubare und zweckgerichtete Verwendung der Spenden im Sinne unserer Satzung garantieren wir Ihnen.
Für alle Spenden gilt: Bei Beträgen bis zu Euro 50,00 genügt beim Finanzamt die Vorlage des Bareinzahlungsbelegs oder der Buchungsbestätigung ihres Kreditinstituts. Ab einer Spendenhöhe von Euro 50,00 erhalten Sie von der Stiftung Jugendfußball eine Spendenbescheinigung. Geben Sie dafür bitte im Verwendungszweck des Überweisungsträgers ihre genaue Adresse an.
Ab einem Betrag von 500€ werden Sie in unserem regelmäßig erscheinenden Bericht genannt.
Mit einer Zustiftung unterstützen Sie die langfristige Arbeit der Stiftung Jugendfußball. Die Summe einer Zustiftung oder eines Vermächtnisses erhöht das Stiftungskapital. Das Stiftungskapital ist das Vermögen, dass auf Dauer für den Stiftungszweck erhalten bleibt und dessen Erträge für den Stiftungszweck verwendet werden. Zustiftungen sind für den Zustifter ebenfalls voll abzugsfähig und steuerbegünstigt.
Spendenkonto 10 496
Sparkasse Paderborn
Bankleitzahl 472 501 01
Kennwort Jugendfußball
Überweisungen aus dem Ausland:
IBAN: DE31 47250101 0000 0104 96
SWIFT-BIC.: WELADED1PBN
Sie möchten weitere gezielte Informationen? Melden Sie sich bei uns (im Bereich Kontakt, per Mail, Telefon oder Post).
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